Über den VoIP-Dienst Skype sind noch immer keine Notrufe möglich, auch wenn man sich für Skype Out anmeldet (wodurch Anrufe ins altmodische Telefonnetz möglich sind). Deshalb hat die österreichische Telekom-Control-Kommission Skype per Bescheid bereits am 23.06.2008 das Recht ausgesetzt, Kommunikationsdienste, die eine Verbindung ins öffentliche Telefonnetz erlauben, bereitzustellen.
Skype dürfte also den Dienst Skype Out in Österreich erst wieder anbieten, wenn Verbindungen zu Notrufnummer möglich sind. Das Recht wurde Skype nicht entzogen, sondern bis zur Erfüllung der österreichischen Gesetzte ausgesetzt. § 20 des TKG 2003 fordert, dass eine Verbindung zu den Notrufnummern möglich sein muss.
Seit über einem Jahr ist die RTR mit Skype in Kontakt, der Ablauf der Kommunikation sowie die Argumente von Skype sind im Bescheid nachzulesen. Skype scheint diesen Bescheid derzeit zu ignorieren.